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In den Niederlanden steht jährlich ein Budget von etwa 60 Millionen Euro (ELER und Nationale Kofinanzierung) für Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung. Die niederländische Regierung hat beschlossen, dass Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der 2. Säule (ELER, Artikel 28) der GAP nur noch über gemeinsame Anträge in Anspruch genommen werden können. Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen – so genannten Collectieven – gestellt. Einzelanträge von Landwirten sind nicht mehr möglich.
Die Wirksamkeit von AUKM soll verbessert werden, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken.
Den Landwirten und dem Naturschutz sollen mehr Flexibilität bei der Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht werden. Die Wirksamkeit soll in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten. Für die staatliche Verwaltung soll der Arbeitsaufwand schrumpfen - von etwa 13.500 auf 40 Förderanträge pro Jahr.
In den 1990er Jahren haben sich in den Niederlanden über 190 "landwirtschaftliche Naturvereine" gegründet. Landwirte und Bauern kümmern sich gemeinsam um Naturschutzbelange. Oft waren in diesen Naturvereinen auch weiteren Akteuren wie Kommunen und Naturschützern beteiligt. Diese "landwirtschatlichen Naturvereine" waren die institutionelle und personelle Basis und Träger der Collectiven.
Seit 2016 können Landwirte in den Niederlanden Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) nur noch über Collective umsetzen. AUKM konzentriert sich seitdem auf die nationalen Biodiversitätsziele. Ausgewählte Zielarten bestimmen, welche landwirtschaftlich beeinflussten Lebensräume gefördert werden sollen. Naturschutz und Wissenschaft legen Ziele, Maßnahmenlisten und Förderkulissen anhand der Arten, Artenverbreitung und Lebensraumansprüchen fest.
Das System entspricht in Deutschland dem Modell Vertragsnaturschutz, der in Kulissen angeboten wird. Es gibt 40 Collective, die mit den Verwaltungen die Ziele regional abstimmen und die Umsetzung durch landwirtschaftliche Betriebe organisieren. Sie bieten den Landwirten Beratung und übernehmen Beantragungsaufgaben und die EU-konforme Dokumentation. Bis 20 Prozent der AUKM-Kosten werden für den Betrieb des Collectivs aufgewendet.
Aufgrund der Änderung nehmen nur noch ca. 7.000 statt vorher 13.500 Landwirte an AUKM teil. Die betriebliche Flexibilität konnte verbessert werden, die Zufriedenheit der teilnehmenden Landwirte hat sich erhöht. Die Einführung des Systems wurde seit 2000 angestrebt und von 2011 bis 2013 in konkreten Pilotvorhaben und in Abstimmung mit der EU-Kommission vorbereitet.
VALA ist ein Beispiel für einen landwirtschaftlicher Naturverein: Er übernimmt das Management aller Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die in der Region Achterhoek umgesetzt werden. Ihr Konzept berücksichtigt regionale Besonderheiten und Arten. Die Landwirte werden bei der Umsetzung von Beratern begleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Maßnahmen naturschutzfachlich wirksam sind.
Das Gesamtbudget der GAP in den Niederlanden umfasst 2023-2027 4,4 Milliarden Euro, davon sind 1,5 Milliarden Euro ELER-Mittel. Für die AUKM (niederländisch: Agrarisch Natuur- en Landschapsbeheer, ANLb) sind 514 Millionen Euro, für die Öko-Regelungen 963 Millionen Euro in der Förderphase vorgesehen.
Die Niederländer hatten 2016 die einzelbetriebliche Beantragung von AUKM (ANLb) beendet und nur die Beantragung von Biodiversitäts- und Wasserschutzmaßnahmen über 40 Kooperationen und Gemeinschaften ermöglicht.
2023 wurden dann zusätzlich mit den Öko-Regelungen der 1. Säule 22 individuell beantragbare Maßnahmen eingeführt, die vielen unserer AUKM ähneln.
Es sind jährlich 152 Millionen Euro der 1. Säule für Öko-Regelungen vorgesehen, die Landwirte individuell beantragen können.
Die Öko-Regelung ist in den Niederlanden wie bei uns die große Änderung in der neuen GAP, die 2023 in Kraft getreten ist. Landwirte, die sich um die Landschaft kümmern und Ökosystemleistungen erbringen, werden hierüber dafür entschädigt. Sie können aus einer Liste von Öko-Regelungsmaßnahmen (Öko-Aktivität) wählen. Die Maßnahmen leisten einen positiven Beitrag zur Biodiversität, zur Landschaft, zur Wasser-, Luft- und Bodenqualität sowie zum Klima. Je mehr Umweltaktivitäten ein Landwirt unternimmt, desto höher ist die Prämie.
Wie funktioniert das?
Es gibt eine Liste von 21 Öko-Regelungsmaßnahmen, aus denen Landwirte wählen können. Ein Landwirt wählt Maßnahmen, die seiner Betriebssituation oder seinen Interessen entsprechen. Je nach Aufwand hat ein Landwirt Anspruch auf eine der folgenden Ökoprämien:
Jede Öko-Regelungsmaßnahme hat einen bestimmten Wert. Dieser Wert basiert auf Kosten, die einem Landwirt entstehen, um die Maßnahme umzusetzen, Einkommensverlusten und manchmal auch Zuschlägen aufgrund der großen Bedeutung einer Maßnahme für Natur und Umwelt. Der Gesamtwert der durchgeführten Öko-Regelungsmaßnahmen bestimmt, welche Prämie (Gold, Silber oder Bronze) ein Landwirt erhält.
Es stehen jährlich 100 Millionen Euro bereit, ab 2026 120 Millionen Euro.
Das System von Kooperationen, die für ihre Mitglieder anspruchsvolle, oft unserem Vertragsnaturschutz ähnliche Maßnahmen des Biodiversitäts- und Wasserschutzes beantragen und die Umsetzung sicherstellen, wird fortgesetzt. Die Maßnahmenpläne entstehen im Dialog von Kooperation mit den Naturschutzbehörden.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2024