Eine der wichtigsten Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion ist der Boden, denn ohne gute Böden können keine Nahrungsmittel produziert werden. Unsere Böden filtern und speichern Regenwasser und sind neben den Ozeanen die größten Kohlenstoffspeicher der Welt. Zudem finden wir in unseren Böden etwa zwei Drittel unserer weltweiten Artenvielfalt. Somit hängen auch der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt unmittelbar mit unseren Böden zusammen.
Jeder Empfänger von Direktzahlungen und Zahlungen aus der 2. Säule der EU-Agrarförderung ist verpflichtet, seine Böden in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. Vorgaben dazu geben die Konditionalität, die GLÖZ-Standards, die Öko-Regelungen sowie die Agrarumweltmaßnahmen.
Bedingt durch den Klimawandel müssen Landbewirtschaftende ihre Böden auch widerstandskräftiger gegen Dürren und Starkregenereignisse machen: Bodenverdichtungen gelten als großes Problem, wenn es um Versickerungsprobleme und Erosionen geht.
Nationale Vorschriften zum Bodenschutz
In Deutschland bilden das Bundesbodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutzverordnung die Grundlage für den Schutz unserer Böden. Ihr Zweck ist es, die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Dabei sollen beispielsweise Bodenverdichtungen und Bodenerosionen vermieden und ein standorttypischer Humusgehalt langfristig gesichert werden.
Bodenschutz in der EU
Das Expertengremium Soil Health and Food Mission Board strebt an, dass bis 2030 75 Prozent der Böden in der EU wieder gesundet sind. In diesem Zuge plant die EU-Kommission, gemeinsam mit der Bodenmission „A Soil Deal for Europe“ bis ins Jahr 2030 einhundert Living Labs und Leuchttumprojekte zu etablieren. Das Gremium hat seine Empfehlungen im Bericht „Caring for Soil is Caring for Life“ veröffentlicht.
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