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In der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift "LandInForm" befassen wir uns ausführlich mit dem Thema!
Seit 2023 sind die "Sektoralen Interventionen" Bestandteil der GAP. Im nationalen GAP-Strategieplan werden für die Bereiche Wein, Obst und Gemüse, Hopfen und für die Produktion von Imkereierzeugnissen Maßnahmen angeboten. Sie sind aus teilweise seit Jahrzehnten etablierten nationalen Stützungsprogrammen hervorgegangen.
Die Ziele reichen von der Absatzförderung über die Unterstützung bei Investitionen bis hin zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel.
Das BMEL koordiniert die Umsetzung der Sektorprogramme, die Finanzierung erfolgt aus dem EGFL – also der sogenannten 1. Säule der GAP. Die Ziele der Maßnahmen und die Fördervoraussetzungen variieren je nach Sektor. Für die Förderperiode (2023-2027) ist ein Budget von rund 300 Millionen Euro vorgesehen.
Die Fördermaßnahmen im Sektor Wein sollen die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Weinbaus stärken. Es gibt die Kategorien:
Förderberechtigt sind etwa einzelne Weinerzeuger oder Erzeugerorganisationen aber auch Berufs- und Branchenverbände. Die Beantragung und Genehmigung der Förderung erfolgt direkt über die Bundesländer. Außer die der Absatzfördermaßnahmen in Drittländern und Informationsmaßnahmen über verantwortungsvollen Weinkonsum und EU-Qualitätskenn-zeichen: Für sie ist die BLE zuständig. Die Fördersätze sind in den Kategorien teilweise unterschiedlich.
Im Sektor Obst und Gemüse können nach EU-Recht anerkannte EO oder Vereinigungen mehrerer EOs im Rahmen eines OP eine Förderung erhalten. In einem OP werden beispielsweise Ziele der Förderung, Infos zur Zielgruppe, zum Handlungsbedarf und mögliche Maßnahmen festgelegt.
Für die Beantragung und Genehmigung sind die Bundesländer zuständig. Die Maßnahmen der OP werden zu 50 Prozent mit Mitteln der EU gefördert, die Erzeuger oder EO müssen 50 Prozent der Kosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Ein Großteil der Gelder fließt in investive Vorhaben.
Bei den Maßnahmen im Bereich Obst und Gemüse gibt es sechs Kategorien:
In Deutschland wird mehr als ein Drittel des weltweiten Hopfens produziert. Die Fördermaßnahmen dienen der Stärkung der Wettbewerbsposition auf dem Weltmarkt und zielen darauf ab, Hopfen nachhaltiger und möglichst klimaneutral zu erzeugen.
Nach EU-Recht anerkannte EO können im Rahmen der OP Maßnahmen in fünf Kategorien beantragen:
Die BLE bewilligt diese Maßnahmen. Entscheidungen über die An- oder Aberkennung von Erzeugerorganisationen fällt momentan ausschließlich das zuständige Ministerium in Bayern, da beide aktuell anerkannten EO Ihren Hauptsitz in Bayern haben. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zu 100 Prozent aus EU-Mitteln.
Zu den Bienenerzeugnissen gehören Honig, Gelée Royale, Blütenpollen, Kittharz und Bienenwachs. Außerdem ist eine flächendeckende Bienenhaltung wegen der Bestäubungsleistung von Bienen von großer ökologischer Bedeutung.
Nachwuchsimkern und –imkerinnen neu zu gewinnen und auszubilden, Bienenkrankheiten einzudämmen und die Betreibe bei der Vermarktung zu unterstützen, sind dabei Ziele der Förderung.
Dazu erhalten Maßnahmen in den folgenden Bereichen Fördermittel:
Gefördert werden beispielsweise Imkerverbände, Neu- und Bestandsimker sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Die Umsetzung und Durchführung des Imkereiprogramms erfolgt durch die Bundesländer, sie legen auch die Fördersätze fest.
Zuletzt aktualisiert: März 2024