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Die sogenannten Öko-Regelungen (englisch: Eco Schemes) sind Maßnahmen, mit denen Landwirte bereits bei einer einjährigen Anwendung die Umwelt, das Klima und die Biodiversität schützen können. Insgesamt sind sieben verschiedene Maßnahmen festgelegt, für welche die Betriebe Zahlungen erhalten.

Die Maßnahme 1 ist ebenfalls unterteilt:
Öko-Regelung 1 a – Nichtproduktive Flächen auf Ackerland
Öko-Regelung 1 b – Blühstreifen und -flächen auf Ackerland
Öko-Regelung 1 c – Blühstreifen und -flächen in Dauerkulturen
Öko-Regelung 1 d – Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
Übersicht zu den Öko-Regelungen in Deutschland
Die landwirtschaftlichen Betriebe entscheiden selbst, ob sie die Öko-Regelungen anwenden; sie sind freiwillig. Sowohl konventionelle und als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe können sie umsetzen. Öko-Regelungen müssen jährlich beantragt werden.
Bestimmte Pflanzenarten, sogenannte Kennarten, dienen als Indikatoren für Artenvielfalt. Für die Öko-Regelung 5 "Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandfläche mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten" erstellt jedes Bundesland eigene Liste mit Kennarten.
Die Landeslisten mit Hinweisen zu den Pflanzenarten und Nachweismethoden finden Sie hier:
Kennarten des Artenreichen Grünlands im FAKT (PDF, 2,3 MB)
Regionale Kennartenliste auf Dauergrünland - ÖR 5 (PDF, 281 KB)
Kennartenliste für die ÖR 5 (PDF, 50 KB)
Bestimmungshilfe für artenreiches Grünland (PDF, 4,4 MB)
Bestimmungshilfe für extensives Dauergrünland (PDF, 11,5 MB)
Landesverordnung zur Umsetzung der GAP - Regionale Kennarten, Mindestzahl und Nachweismethode (PDF, 218 KB)
Merkblatt zu den Kennarten der ÖR 5 (PDF, 894 KB)
Kennartenliste zur ÖR 5 (PDF, 49 KB)
Nachweis Thüringer Kennarten auf Dauergrünland (PDF, 23,7 MB)
Die Förderung der Öko-Regelungen erfolgt über die erste Säule der Gemeinsamen Agarpolitik (GAP). Insgesamt sind von 2023 bis 2027 etwa fünf Milliarden Euro dafür vorgesehen. Je nach Maßnahme werden zwischen 45 und 1.300 Euro pro Hektar gezahlt.
Die Öko-Regelungen können unterschiedlich miteinander kombiniert werden.
Tabelle mit Möglichkeiten für Kombinationen (PDF, 26 KB).
Zusätzlich sind die Öko-Regelungen mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) kombinierbar.Die Agrarumweltprogramme sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Um Doppelförderungen auf der selben Fläche zu vermeiden, veröffentlichen die Bundesländer jeweils eigene Tabellen zur Orientierung. Sie geben Auskunft darüber, welche Kombinationen von Öko-Regelungen und AUKM möglich sind.
Zuletzt aktualisiert: April 2023