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Informationen zu allen Forschungsprojekten, die bislang in Deutschland von der EU und den Bundesländern über EIP-Agri gefördert wurden und werden, finden Sie in unserer Datenbank.
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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Hessen
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Website: Externer Link zur Behörde
Fleischerzeugung ist für den Erhalt der wertvollen grünlandreichen Mittelgebirgslagen Hessens von großer Bedeutung und die regionale Vermarktung bietet diesen Betrieben die Chance, die steigende Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln zu bedienen. Um die Anforderungen der Verbraucher nach Transparenz bezüglich Herkunft, aber auch Prozessqualität und Tierschutz zu erfüllen, steht das gesamte prämortale Handling der Tiere d. h. die Vermeidung von Stress durch Separieren, Transport und Verbringen in eine fremde Umgebung, im Zentrum der Aufmerksamkeit. Für eine stressarme Schlachtung soll der Prozess des Schlachtens entflochten und eine mobile, EU-zugelassene Schlachteinheit entwickelt werden, die es erlaubt, einen Teil des Schlachtprozesses (Fixieren, Betäuben und Entbluten des Tieres) auf dem Haltungsbetrieb durchzuführen. Neben einer stressarmen Schlachtung (keine Lebendtiertransporte) trägt das innovative Verfahren zur Verbesserung der sensorischen Fleischqualität bei. Um dieses Verfahren der entkoppelten Schlachtung rechtskonform durchzuführen, bedarf es mehrerer technischer und rechtlicher Weiterentwicklungen sowie Abstimmungsprozesse mit den Veterinärbehörden.
Abschlussbericht zum Download (PDF-Datei)
Die Leitlinie „teilmobile Schlachtung“ ist das Kernstück der Innovation. Zudem gab es einige technische Neuerungen: Eine Fixiereinrichtung wurde um eine brauchbare Kopffixierung weiterentwickelt. Ein geeignetes Entblute- und Transportfahrzeug wurde konzipiert. Dabei wurde kein Patent angestrebt. Es wurden für dieses spezielle Schlachtverfahren Beschreibungen und Vorlagen entwickelt, die es den Behörden ermöglichen, das Verfahren zuzulassen: Antrag auf Ausnahmegenehmigung / Begleitpapier zur Dokumentation der Schlachttieruntersuchung und des Entblutezeitpunktes / Übergabeprotokoll für Hänger, wenn dieser von mehreren Unternehmen genutzt wird sowie die besagte Leitlinie. Es wurde erreicht, dass erstmalig ein Betriebsteil eines EU-zugelassenen Schlachtbetriebes auf zwei verschiedene Schlachtunternehmen zugelassen werden kann. Das ebnet den Weg für gemeinschaftliche Nutzungskonzepte, die den Betrieb wirtschaftlicher machen. Die Ergebnisse der OG sind somit überregional nutzbar.
<ELER 2014-2020 für Operationelle Gruppen (im Sinne von Reg. 1305/2013 Art. 56)
Die Landforscher / Büro für Agrar- und Regionalentwicklung (BAR)
Dr. Andrea Fink-Keßler
Tischbeinstraße 12
34121 Kassel
Telefon: 0561-27224
Mail: afk@agrar-regional-buero.de
Vier Landwirtschaftliche Unternehmen (Hans-Jürgen Müller, Burkhard Ernst, Jörg Kaiser, Erhard Aubel), Schlachtbetrieb Rhode, Lea Trampenau (Innovative Schlachtsysteme-ISS), Sven Lindauer (Fleischhandwerkliche Fachberatung), Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung, Vereinigung hessischer Direktvermarkter, Assoziierte Partner: Prof. Dr. Knierim (Universität Kassel), Dr. Schüler und Dr. Ibrahim (Veterinärfachberatung), Bioland Landesverband Hessen e.V., Ökomodellregion
2017
abgeschlossen
195.615
DE73 Kassel