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Sie haben eine tolle Projekt-Idee für Ihre ländliche Region? Hier geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Projekt-Förderung mit LEADER. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen je nach Bundesland und LEADER-Region variieren.
Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner zu Fragen der Förderung ist das Regionalmanagement der LEADER-Region, in der Ihr Projekt stattfinden soll. Eine Übersicht der LEADER-Regionen finden Sie hier.
Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen können LEADER-Mittel beantragen, also zum Beispiel Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen.
Wenn Sie eine Projekt-Idee haben, die den Menschen und der Entwicklung Ihrer Region zugutekommt, könnte eine LEADER-Förderung für Sie passen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Welche Kosten eines Projekts über LEADER gefördert werden können, variiert von Bundesland zu Bundesland. Die Bundesländer legen dies jeweils in ihren „LEADER-Richtlinien“ fest.
Die Höhe der Fördermittel und der Anteil an den förderfähigen Projektgesamtkosten, die für ein Projekt zur Verfügung gestellt werden können, variiert von Bundesland zu Bundesland - und sogar von LEADER-Region zu LEADER-Region. Wenden Sie sich bitte an Ihr LEADER-Regionalmanagement.
Grundsätzlich können Projekte über LEADER nicht zu 100 Prozent finanziert werden. Sie müssen also einen Anteil der sogenannten förderfähigen Projektgesamtkosten selbst aufbringen.
Zudem gilt meist das Prinzip der Vorfinanzierung. Das bedeutet, Sie müssen für Ihr Projekt in Vorkasse gehen und alle Kosten zunächst selbst übernehmen. Erst nach Abschluss des Projekts oder einem vorab festgelegten Turnus können Sie Ihre Belege einreichen und eine Erstattung Ihrer Ausgaben erhalten.
Die LEADER-Region "Kulturlandschaft Westmünsterland" in Nordrhein-Westfalen hat einen „Leitfaden zur Projektumsetzung“ veröffentlicht. Darin sind alle Schritte von der Projektidee bis zur Antragstellung und von der Bewilligung bis zur Abrechnung dargestellt. Bitte beachten: Dieser Leitfaden gilt im Detail nur für Antragstellende in der LEADER-Region „Kulturlandschaft Westmünsterland“ – zeigt aber grundsätzlich für alle Interessierten auf, wie der Prozess eines LEADER-Projekts ablaufen kann.
Anhand von Beispielen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen vermittelt der Leitfaden, wie Kulturfördervereine LEADER als Förderprogramm nutzen können. Den Wegweiser finden Sie hier.