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Seit 1991 setzt sich die Europäische Union dafür ein, ländliche Regionen zu stärken. Sie gibt ihnen mit LEADER eine Methode an die Hand, um vor Ort Partnerschaften aufzubauen, Projekte umzusetzen und die Entwicklung der Region voranzubringen.
Die Grundzüge von LEADER sind in der Dachverordnung der Europäischen Strukturfonds geregelt (Artikel 31 bis 34). Finanziert wird LEADER größtenteils durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Er ist das Finanzierungsinstrument der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die administrative Abwicklung, Kontrolle und Sanktionierung richtet sich nach den Vorschriften der GAP.
Die Dachverordnung mit gemeinsamen Bestimmungen die Europäischen Strukturfonds ist am 24. Juni 2021 von der EU und den Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Die Regeln für LEADER finden sich in den Artikeln 31 bis 34 der Verordnung wieder, hier unter der Bezeichnung "Community Led Local Development (CLLD) (siehe "Was ist Community-Led Local Development, kurz CLLD?"). Neben der Dachverordnung gibt es Bezüge zu LEADER auch in der europäischen GAP-Strategieplan-Verordnung (Artikel 71), über die die EU LEADER finanziert.
Dachverordnung (vom 24. Juni 2021)
GAP-Strategieplan-Verordnung (vom 2. Dezember 2021)
Die Mitgliedsstaaten der EU sind für die Umsetzung von LEADER verantwortlich. Sie konkretisieren die EU-Vorgaben und passen sie an ihre eigenen Rahmenbedingungen an. In Deutschland wurden die nationalen Regeln für LEADER im sogenannten "GAP-Strategieplan" festgelegt. Er gibt die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer sowie Ziele und Zielwerte für LEADER vor. Bund und Ländern haben den GAP-Strategieplan gemeinsam erstellt.
Bis 2022 galten folgenden Rechtsgrundlagen:
Dachverordnung (bis 2022)
ELER-Verordnung (bis 2022)
Die Rolle der Bundesländer und Regionen
Im Rahmen des GAP-Strategieplans entscheiden die Bundesländer in Landesrichtlinien über die praktische Umsetzung in den LEADER-Regionen. Auf Landesebene wird zudem festgelegt, wie viele ELER-Mittel in die LEADER-Regionen fließen. Die EU schreibt vor, dass dies mindestens fünf Prozent des ELER-Budgets sein müssen.
Die Handlungsfelder und Ziele, die die Grundlage für die Auswahl und Förderung von Projekten sind, werden auf regionaler Ebene in der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt.
CLLD bedeutet Community-Led Local Development (auf Deutsch: von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung) und ist ein Bottom-up-Ansatz, der LEADER entspricht. Im ELER-Fonds wird der Ansatz bereits seit Langem über die LEADER-Regionen umgesetzt.
Aufgrund des Erfolgs von LEADER hat die EU den Ansatz unter der Abkürzung CLLD von ländlichen Räumen auch auf Küstengebiete (2007) und urbane Räume (2014) ausgeweitet. Auch dort kann es nun Lokale Aktionsgruppen geben. Damit einher geht die Möglichkeit CLLD- Projekte neben dem ELER auch aus anderen EU-Strukturfonds oder einer Kombination zu finanzieren: dem EFRE, dem ESF Plus, dem JTF und dem EMFAF.
Sachsen-Anhalt ist in Deutschland bisher das einzige Bundesland, das diesen sogenannten Multifonds-Ansatz konsequent verfolgt. Eine LEADER/CLLD-Gruppe in Sachsen-Anhalt kann demnach ihre Projekte nicht nur mit ELER-Mitteln, sondern beispielsweise mit Geld aus dem ESF Plus und dem EFRE finanzieren. Geregelt ist CLLD in der Strukturfonds-Dachverordnung (siehe "Wie ist LEADER auf EU-Ebene geregelt?").
Weitere Informationen zu CLLD und dem Multifonds-Ansatz in der EU finden Sie hier.
Akteure aus ländlichen Regionen können sich zu Beginn einer EU-Förderperiode zu einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zusammenschließen und mit einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) als LEADER-Region bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass sie bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen, welche vorab von der EU und den Ländern definiert werden (z. B. Einwohnerzahl). Größere Städte innerhalb der Region sind von der LEADER-Förderung ausgenommen.
In der Regel schließen sich mehrere Gemeinden anhand von geografischen, kulturhistorischen oder administrativen Merkmalen für die Bewerbung als LEADER-Region zusammen. Sie definieren in der LES Ziele und Handlungsfelder für die künftige Entwicklung des Gebiets.
Anschließend wählen die Bundesländer anhand eines Kriterienkatalogs und der eingereichten Lokalen Entwicklungsstrategien die LEADER-Regionen aus.
Die Bundesländer erhalten ein bestimmtes Budget aus dem ELER. Sie entscheiden selbst, wie viel Geld sie davon jeweils für LEADER oder für andere Maßnahmen, etwa im Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzbereich bereitstellen. Wie alle anderen Mitgliedsstaaten ist Deutschland jedoch dazu verpflichtet, den LEADER-Regionen mindestens fünf Prozent der ELER-Mittel zur Verfügung zu stellen. Manche Bundesländer setzen aber deutlich mehr Geld für LEADER ein.
Die Zuweisung des Geldes auf die einzelnen LEADER-Regionen erfolgt durch die Bundesländer auf Grundlage bestimmter Kriterien (z. B. Anzahl der LEADER-Regionen, Flächengröße, Einwohnerzahl, Qualität der Lokalen Entwicklungsstrategie). Die finanzielle Ausstattung der LEADER-Regionen liegt in der Förderperiode 2023-2027 zwischen rund zwei und 30 Millionen Euro.
Entsprechend der EU-Förderperioden können sich etwa alle sieben Jahre ländliche Regionen mit einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) als LEADER-Region bewerben. Für die Auswahl der LEADER-Regionen sind die Bundesländer verantwortlich. Die LEADER-Regionen der aktuellen Förderperiode haben mehrheitlich im zweiten Halbjahr 2023 mit der Arbeit begonnen.
Zu Beginn einer Förderperiode entwickeln die LEADER-Regionen eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES), in der sie Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken ihrer Region identifizieren und daraus Ziele und Handlungsfelder ableiten. Auf Basis der LES entscheiden die Bundesländer, ob die Region als LEADER-Region anerkannt wird. An der Strategie orientiert sich in den nächsten Jahren die Entwicklung der Region und die Auswahl von Projekten, die gefördert werden.
In einzelnen Bundesländern wird die LES auch als LEADER-Entwicklungsstrategie, Regionale Entwicklungsstrategie (RES) oder Regionales Entwicklungskonzept (REK) bezeichnet.
Eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist für die Umsetzung der Lokale Entwicklungsstrategie (LES) verantwortlich. Sie setzt sich aus unterschiedlichen Vertretern zusammen, z. B. aus Kommunen, Vereinen und Unternehmen. Die LAG fördert mit LEADER-Mitteln Projekte, die dazu beitragen, die Ziele der LES zu erreichen. Voraussetzung ist zudem, dass die Projekte innerhalb der geografischen Grenzen der LEADER-Region liegen.
Ein Entscheidungsgremium der LAG prüft, ob ein Projekt mit der LES vereinbar und damit förderwürdig ist. Anschließend überprüft eine Bewilligungsstelle in der Landesverwaltung, ob das Projekt förderfähig ist. Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie des Bundeslandes.
Grundsätzlich entscheiden die Menschen vor Ort, welche Themen und Handlungsfelder für die Region wichtig sind und formulieren sie in der Lokalen Entwicklungsstrategie. Von europäischer Ebene ist nicht vorgesehen, die Themen für LEADER einzugrenzen. Themen wie Klimawandel und Umweltschutz bekommen in der Förderperiode ab 2023 eine größere Bedeutung als bisher.
LEADER-Projekte werden mit EU-Geldern aus dem ELER, aus nationalen öffentlichen Mitteln (z. B. von Kommunen) und meist einem Eigenanteil der Projektträger finanziert. Der Kostenanteil, der gefördert wird (Fördersatz), variiert je nach Bundesland, Projektträger und -typ. Der Anteil der EU-Mittel liegt bei maximal 80 Prozent. Die nationalen öffentlichen Mittel werden Ko-Finanzierung genannt, dies sind in der Regel kommunale oder Landesmittel. Die Fördergelder für ein Projekt werden meist erst nach dessen Umsetzung ausgezahlt.
Projektanträge können bei der LAG eingereicht werden. In regelmäßigen Abständen bewertet ein LAG-Gremium die Anträge anhand bestimmter Kriterien und wählt die Projekte aus, die die LAG fördern will und die damit förderwürdig sind. Anschließend überprüft die Bewilligungsstelle einer LEADER-Region das Projekt auf Förderfähigkeit.
In unserem kurzen Video wird die Vielfalt der Aufgaben eines LEADER-Regionalmanagements anschaulich erklärt.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024