Projekte der ländlichen Entwicklung

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"Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens vier oder mindestens sechs Kennarten“ im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)

Bild: Sylvia Hossingen

Stand:

26.04.2017

Kontakt:

Ansprechpartner

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 126-2286
horst.glemser@mlr.bwl.de

ELER-Förderung:

ja

Finanzierung:

  • Gesamtkosten für ganz BW: 5,05 Millionen Euro pro Jahr
  • Fördermittel: 5,05 Millionen Euro pro Jahr, davon aus ELER-Mitteln: 2,78 Millionen Euro pro Jahr

Laufzeit:

2014 bis 2020

Themen:

  • Landschaft
    • Landschaftspflege
  • Landwirtschaft und Natur
    • Agrarumweltmaßnahmen

Förderperiode:

  • ELER 2014 - 2022

Beschreibung

Zusammenfassung:

Um die herausragende ökologische Bedeutung von artenreichem Grünland zu sichern, fördert Baden-Württemberg über FAKT dessen Erhaltung. Artenreiches Grünland ist wichtig für das Vorkommen von verschiedenen Pflanzen- und Tierarten und erfüllt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer ökologischer Funktionen.

Ausgangssituation:

Extensive Grünlandflächen sind im späten Frühjahr durch ein Meer an bunten Blumen und hohen Gräsern  gekennzeichnet, die sich von gleichförmigen grünen Wiesen und Weiden unterscheiden. Es handelt sich um artenreiche Flächen, das heißt Flächen, die Landwirten nur minimal bewirtschaften, um eine Fülle verschiedener Pflanzenarten zu erhalten.

Diese Flächen werden im Vergleich zu intensiv genutzten Weiden von weniger Tieren beweidet, so dass weniger Rinder die Pflanzen fressen und den Boden zerstören. Diese Wiesen werden zum ersten Mal relativ spät im Jahr gemäht und nur selten gemäht, damit die Pflanzen und Blumen in voller Blüte stehen und ihre Samen verbreiten können. Düngemittel werden sparsam oder gar nicht eingesetzt. Extensiv genutztes Grünland wirft jedoch nur geringe wirtschaftliche Erträge ab, so dass seine Zahl abnimmt. Auch die verbleibenden Flächen sind durch Intensivierung oder mangelnde Bewirtschaftung bedroht.

Inhalt:

Eine Förderung der artenreichen Wiesen und Weiden über FAKT ist möglich, wenn eine Mindestanzahl von Pflanzenarten im Grünland vorkommt - die sogenannten Kennarten oder Kennartengruppen. Bei diesen Arten handelt es sich um Kräuter, die typisch für extensiv bewirtschaftetes, artenreiches Grünland sind. Im Vergleich zu intensiver Grünlandbewirtschaftung sind damit wirtschaftliche Einbußen durch niedrigere Erträge und geringere Futterqualität verbunden, welche ausgeglichen werden. Die Förderung ist je nach Anzahl der vorkommenden Kennarten (mindestens vier bzw. sechs) gestaffelt und wird entsprechend honoriert:

Bei mindestens vier Kennarten 230 EUR/ha, bei mindestens sechs Kennarten 260 EUR/ha.

Ziele:

Da der Schutz und die Verbesserung der biologischen Vielfalt für die Landwirte mit geringeren Erträgen im Vergleich zur intensiven Grünlandbewirtschaftung verbunden ist, ist es notwendig, den Landwirten eine AUKM anzubieten, die sie für ihre Umweltleistungen belohnt, die aber wirksam, leicht umsetzbar und flexibel ist.

Besonderheiten:

Baden-Württemberg weist vielerorts noch eine artenreiche und standorttypische Ackerwildkrautflora auf. Um sie zu erhalten sind landwirtschaftliche Betriebe erforderlich, die Ackerflächen extensiv bewirtschaften. Als geeignetes Förderinstrument, im Rahmen der über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanzierten Agrarumweltprogramme, hat sich in Baden-Württemberg der Vertragsnaturschutz bewährt.

Der Vertragsnaturschutz ist ein wesentliches Element der Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Zum Erhalt der Ackerwildkräuter werden geeignete Regionen zu Projektgebieten zusammengefasst, in denen Landwirte intensiv betreut werden. Die Betreuung übernehmen zunehmend die Landschaftserhaltungsverbände (LEV), die inzwischen fast flächendeckend gegründet wurden.

Die LEV gewinnen aktiv Landwirte für den Vertragsnaturschutz und verein-baren gemeinsam mit ihnen die erforderlichen Maßnahmen: beispielsweise Reduzierung der Düngung, Verzicht auf Herbizide und vielfältige Fruchtfolgen. Eine Erfolgskontrolle steht am Ende der 5jährigen Vertragslaufzeit. Dann wird entschieden ob der Vertrag verlängert wird. Landesweit werden derzeit auf rund 600 Hektar Ackerfläche gezielte Erhaltungsmaßnahmen mit 150 Extensivierungsverträgen über die LPR gefördert. Landwirte erhalten jährlich für eine extensive Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 590 €/ha ohne Stickstoffdüngung und 350 €/ha mit angepasster Stickstoffdüngung. Hinzu kommen Zulagen für extensive Randstreifenbewirtschaftung, bei hohen Bodenbonitäten oder für aufwändige Artenschutzmaßnahmen.

Perspektiven:

  • Seit 2014 wurden im Rahmen dieser AES in Baden-Württemberg über 20 000 ha extensives Grünland gefördert.
  • Mehr als 5 000 Landwirte haben sich an dem Programm beteiligt.
  • Die Regelung wurde nun in sechs weiteren Bundesländern angeboten oder eingeführt.

Fragen zur Projektsammlung?

Felix Kupfernagel
0228 68 45 31 19
felix.kupfernagel@ble.de

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