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Jedes regionale Konzept zur Entwicklung des ländlichen Raums muss sich gemäß der Vorgaben der EU nach mindestens vier der folgenden sechs Prioritäten des ELER ausrichten:
Die ELER-Prioritäten sind wiederum in 18 Schwerpunktbereiche unterteilt. In ihren Konzepten legen die Länder Ziele im Hinblick auf ihre Prioritäten und Schwerpunktbereiche sowie eine Strategie fest, mit der sie diese Ziele erreichen wollen.
Bei der Planung ihrer Strategien wählen die Länder aus einem „Menü“ von 20 strategischen Maßnahmen aus, die zwecks Umsetzung einer oder mehrerer ELER-Schwerpunktbereiche an die nationalen und regionalen Gegebenheiten angepasst werden können.
In Deutschland gibt es weiterhin ein ELER-Entwicklungsprogramm in jedem Bundesland.
Jedes Bundesland konnte somit auswählen, für welche Förderungen und Ziele es die EU-Maßnahmen – im Strategieplan auch Interventionen genannt – nutzt. Nutzt ein Bundesland die EU-Förderung hier nicht, heißt das nicht, das es nicht doch ein regionales Konzept gibt, das eben nur von einem anderen Fördertopf gespeist wird.
Hessen finanziert beispielweise seine Agrarumweltmaßnahmen nur mit Landes- und Bundesmitteln. Ein weiteres Beispiel wären die meisten Bundesländer, die ihre Breitbandförderung über andere Töpfe finanzieren.
Regionale Informationen zum GAP-Strategieplan der Förderperiode 2023-2027 und zur Umsetzung in den Ländern finden Sie auf folgenden Seiten:
zuletzt aktualisiert: Juni 2023