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Servicestelle Wind 2.0

Veranstaltung der Servicestelle Wind 2.0

Bild: Marpert

Stand:

30.07.2025

Kontakt:

energieland2050 e. V.

Kooperationsprojekt

Art der Kooperation:

  • gebietsübergreifende Kooperation

ELER-Förderung:

ja

Finanzierung:

  • Gesamtkosten (brutto):  357.138,30 €
  • LEADER-Zuschuss: 249.996,81 € (70%)
  • Eigenmittel Projektträger: 107.141,49 €

Laufzeit:

November 2023 bis Oktober 2026

Themen:

  • Bildung, Beratung und Information
    • Informationsplattformen
  • Erneuerbare Energien
  • Förderung regionaler Wirtschaft
  • Gesellschaft und Soziales
    • regionale Strategie
  • Klimawandel
    • Anpassung an den Klimawandel

Beschreibung

Zusammenfassung:

Der Ausbau der Windenergie im Kreis Steinfurt muss in einem begrenzten Zeitfenster stark intensiviert werden. Der Kreis Steinfurt hat sich zum Ziel gesetzt bis 2040 klimaneutral zu sein. Windenergie wird bei der Zielerreichung eine entscheidende Rolle spielen. Dafür braucht es den Rückhalt der gesamten Gesellschaft, welche durch den Ausbau von Bürgerwindenergie stark gefördert werden kann. Bürgerenergie steht für eine auf dezentrale Strukturen ausgerichtete Energiewende, die demokratischen, sozialen und ökologischen Werten entspricht.

Die Servicestelle Windenergie unterstützt in einem hohem Maß den ausgewogenen und partizipativen Ausbau der Bürgerwindenergie im Kreis Steinfurt und treibt ihn mit vielfältigen Projektmaßnahmen voran. Ein wichtiger Grundpfeiler des aktuellen Projekts ist die Einführung einer professionellen Zertifizierung von Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt.

Die Zertifizierung wird das werteorientierte Erfolgsmodell Bürgerwind auf Basis der Bürgerenergieleitlinien sichern und ausbauen. Weitere wichtige Projektinhalte zur Zielerreichung sind die Durchführung eines kommunalen Coachings sowie verschiedener Veranstaltungsformate, die Unterstützung von Repoweringprozessen, Beratungen vor Ort als auch die kontinuierliche Netzwerkarbeit.

Ausgangssituation:

Seit 2011 setzen der Kreis Steinfurt und der Verein energieland2050 e.V. auf den Ausbau der Windenergie mit einem klaren Fokus auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (sogenannte Bürgerwindenergie). Das bedeutet eine frühe, intensive und teilhabeorientierte Partizipation, die insgesamt zu einer breiten Zustimmung zur Windenergie im Kreis Steinfurt geführt hat.

Zudem steht im Vordergrund, dass die Windparks von lokalen Gesellschaften, zum Beispiel den Stadtwerken Tecklenburger Land, betrieben werden. Die kreisweiten Bürgerenergie-Leitlinien konkretisieren den nicht geschützten Begriff "Bürgerwind" und haben für einen breit getragenen Ausbau der (Bürger-)Windkraft im Kreis gesorgt.

Klimaschutzziele und beschleunigter Ausbau der Windenergie

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit ihren Klimaschutzzielen das Ziel, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Auch der Kreis Steinfurt hat im Jahr 2021 seine Klimaschutzziele verschärft und will bis 2040 klimaneutral werden. Der Ausbau der Windkraft spielt dabei jeweils eine entscheidende Rolle. Auf EU-, Bundes- und NRW-Landesebene wurden Ende 2022 und bis heute eine Reihe neuer sowie novellierter Gesetze verabschiedet, die in der Summe eine weitreichende Veränderung zu Gunsten eines schnelleren Ausbaus ergeben sollen.

In der Konsequenz führt das dazu, dass im Kreis Steinfurt ein jährlicher Zubau von 18,1 MW Windenergieleistung notwendig ist (Quelle: Masterplan Klimaschutz 2.0). Die Windenergieleistung im Kreis Steinfurt betrug in 2022 588 MW Leistung. Das Windenergie-an-Land-Gesetz ermöglicht einen schnelleren Ausbau ohne Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und öffentliche Beteiligung. Die Bezirksregierung Münster hat den Regionalplan Münsterland aktualisiert, um eine Flächenverfügbarkeit von 2,13 % für das Windenergieflächenbedarfsgesetz in ihren Landkreisen zu erfüllen.

Aufgrund des zum Zeitpunkt der Antragsstellung sich noch in Bearbeitung befindenen Regionalplans und sich noch im Prozess befindlichen neuen gesetzlichen Grundlagen ist noch nicht abschließend belegbar, ob und welche Windpotenzialflächen im Kreis Steinfurt noch hinzukommen werden. Laut aktuellem Stand des Regionalplanentwurfs weist die Bezirksregierung Münster künftig eine Fläche von insgesamt rund 15.500 Hektar für Windenergie (gesamtes Münsterland) aus. Damit wäre die Forderung des Landes nach 2,13 % der Fläche im Kreis Steinfurt zukünftig erfüllt.

Aus all diesen Veränderungen ergeben sich Herausforderungen für eine tatsächliche Flächenverfügbarkeit vor Ort (knapp und umworben von außen), Verträglichkeit des Ausbaus unter Naturschutzaspekten wie auch Landschaftsveränderungen sowie die Beteiligung und Akzeptanz vor Ort für einen weiteren Zubau bei einer schon heute größeren Anzahl vorhandener Windenergieanlagen.

Der intensivierte Ausbau führt zu Unsicherheiten und Zukunftsfragen bei vielen Akteuren wie beispielsweise Windparkbetreibenden und Projektierenden, aber auch bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Ämtern und Behörden.

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gehen mit großen Chancen für die Energiewende einher. Wir sehen aber auch die Gefahr, dass durch einen rasanten Ausbau der Windenergie der starke Fokus auf der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in den Hintergrund geraten könnte, da große externe Projektierer in den lokalen Markt drängen. Daher betrachten wir es als zusätzliche Herausforderung, den Ausbau von Bürgerwindenergie im Kreis Steinfurt unter den neuen Rahmenbedingungen mithilfe der Servicestelle Wind 2.0 zu fördern.

Bei fast der Hälfte der 300 Windkraftanlagen im Kreis Steinfurt in den kommenden Jahren stellt sich die Frage nach dem "Wie-geht’s-nach-20-Jahren-weiter?": Abriss, Repowering, neue und alternative Vermarktungsmodelle? Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, Rechtsrahmen? Neben dem Ausbau von neuen Windkraftanlagen soll das Repowering in die Umsetzung der 2. LEADER- Phase bearbeitet werden. Die Neujustierung soll in den LEADER Regionen durch eine gute Koordination ausgewählter Maßnahmen und Kommunikation mit den Schlüsselakteuren gesteuert werden.

Die Servicestelle Windenergie 2.0 ist in zwei Teilprojekte unterteilt. Im Teilprojekt 1 – Planungsphase – von November 2022 bis Oktober 2023 wurden die Grundlagen und die Konzepte für den ausgewogenen und partizipativen Ausbau der Windenergie im Kreis Steinfurt geschaffen. Mit dem vorliegenden Projektkonzept möchten wir den zweiten Teil des Projektes mit der Umsetzungsphase zur Steuerung der genannte Herausforderungen beantragen.

Inhalt:

Eine der Hauptleistungen, die aus dem Projekt hervorgehen werden, sind die neuartige und bundesweit einmalige Zertifizerung von Bürgerwindparks sowie das neuartige kommunale Coaching. Beides wurde/wird in der Planungsphase konzeptioniert und wird nun in der zweiten Projektphase umgesetzt.

1. Neuartige Zertifizierung:

Umsetzung des in Projektphase 1 entwickelten Konzepts "Zertifizierung von Bürgerwindparks":

In Deutschland ist eine solche Zertifizierung bis dato noch nicht vorhanden. Sowohl das Land NRW als auch der Bundesverband Wind signalisieren großes Interesse an diesem Konzept und seiner Umsetzungsphase. Das Konzept befindet sich derzeit in der Erarbeitung unter Beteiligung unterschiedlicher Stakeholdergruppen, unter anderem Kommunen, ein Landwirtschaftsverband, Bürgerwindvertretenden und NABU. Parallel wird es immer wieder transparent im "Runden Tisch Wind" vorgestellt.

Das Konzept umfasst: Die Frage nach dem Warum/Bedarf, Anwendungsbereich, Aufbau, Kriterien, Bewertungsmethode, Zertifizierungsablauf und Zuständigkeiten. Es finden immer wieder Workshops statt, um die Inhalte zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Es sind zwei Probezertifizierungen geplant. Dieser Prozess wurde partizipativ begleitet durch Bürgerwindparkbetreibende, dem ehrenamtlichen Naturschutz und Kommunen.

Im vorhinein wurde ein Precheck durchgeführt. So konnte sichergestellt werden, dass die Zertifizierung den Bedarf der Zielgruppen entspricht. Die Grundlage für Kriterien für eine Zertifizierung bilden die Leitlinien für Bürgerenergie. Die Zertifizierung stellt sicher, dass der Windpark nach den Bürgerenergie Leitlinien arbeitet und versichert dadurch, dass unter anderem Bürgerbeteiligungen durchgeführt und Mehrheitsbeteiligungen vermieden werden. Die Zertifizierung führt zu einer maximalen Transparenz, schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz.

2. Neuartiges "Kommunales Coaching" (Unterstützungsangebot, Beratung):

Umsetzung des in Projektphase 1 entwickelten Konzepts.

Die Kommunen stehen unter großem Druck mit neuen Anforderungen, die Energiewende vor Ort in ihr Gemeindeleben umzusetzen. Die Servicestelle Wind wird Module zur bestmöglichen Erfüllung der Herausforderung anbieten. Die Module werden in der Planungsphase entwickelt. Die Basis bildet die Zusammenführung aus der Bedarfsabfrage der Kommunen (April 2023) und aktuellen Entwicklungen.

In Projektphase 1 wurde zunächst ein Precheck durchgeführt und danach die Bedarfsabfrage bei den Kommunen durchgeführt. Da diese ein klares Ergebnis zeigte, wurde auf dieser Grundlage ein Konzept ausgearbeitet. Das Coaching dient dazu, die Kommunen im Bereich Bürgerwindenergie zu unterstützen, Wissenslücken zu schließen, die Transparenz zu erhöhen, Unsicherheiten abzubauen und die Akzeptanz zu steigern.

Mögliche Themen sind:

  • Bürgerwind in Kommunen und Leitlinien für Bürgerenergie: Wie können Kommunen die Leitlinien für Bürgerenergie bei neuen Vorhaben verankern, zum Beispiel im Umgang mit externen Projektierern?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um den öffentlichen Dialog und das gegenseitige Verständnis zu fördern (Akzeptanz)?
  • Einspeisung von Erneuerbaren Energien: Welche Herausforderungen gibt es für die Stromnetze vor Ort?
  • Koordinierung aus dem EEG 2023 §6: Betreiber können Kommunen freiwillig finanziell beteiligen mit 0,2 ct pro erzeugter kWh. Hier herrscht großes Interesse auf Seiten der Kommunen, diese ungeplanten Mittel zu erhalten. Die Servicestelle Wind koordiniert Lösungsoptionen für die Kommune, wie proaktiv mit welchem Vertrag auf die Betreiber zugegangen wird und wie die finanziellen Mittel verwendet werden, beispielsweise ein Klimafonds für Klimaschutzmaßnahmen.
  • Novellierung des Regionalplans Münsterland. Kommunen werden durch Wissenstransfer auf kritische Aspekte und Möglichkeiten ihrer Stellungnahme zu "Sachlicher Teilplan Energie" befähigt.

3. Beauftragung von auf die Region bezogene Studien:

Die konkreten Inhalte der Studien hängen maßgeblich von den gesetzlichen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2023 sowie dem aktuell in Überarbeitung befindlichen Regionalplan Münsterland ab (mögliche Themen siehe "Notwendige Arbeitsschritte").

4. Entwicklung und Durchführung neuer Veranstaltungsformate:

Angepasst an die aktuellen Entwicklungen werden Veranstaltungen zu neuen Themen entwickelt und angeboten – eine Auswahl:

  • Führungen durch einen zertifizierten Windpark
  • Workshop zu Kleinwindanlagen
  • Webinare mit Best Practice Beispielen
  • Info-Veranstaltungen zu versch. Schwerpunktthemen für unterschiedliche Zielgruppen, zum Beispiel: Leitlinien/Zertifizierung, Netzausbau

5. Begleitung des Transformationsprozesses der Bestandsanlagen:

Ungefähr 150 Bestandsanlagen stehen bis zum Jahr 2025 vor der Frage, wie es weitergeht: Abriss, Repowering, Weiterbetrieb, Vermarktungsmodelle, Akzeptanz, Rechtsrahmen.

Bis zum Projektende steht die Begleitung dieser Bestandsanlagen in ihrem Transformationsprozess ein zeitlich eingrenzbares Projektziel dar.

6. Etablierung & Durchführung von Beratungen:

Unter Berücksichtigung der neuen Gesetzesgrundlagen (verschärfte Klimaschutzziele, veränderte Genehmigungsverfahren, Intensivierung des Zubaus) und der aktualisierten Leitlinien Bürgerenergie. Zielgruppen der Beratung sind:

  • Bürgerwindparkparkbetreibende von Altanlagen mit Überblick und Kontaktvermittlung
  • Kommunen für Umgang mit Anfragen Interessierter mit verfügbaren Flächen (erste Vor-Projektschritte, Kontakte und Leitlinien für Bürgerenergie)
  • regionale Projektentwickler (Projektentwicklung mit Fokus Bürgerenergie et cetera)

7. Etablierung des in Projektphase 1 neu entwickelten Veranstaltungsformats "Windgipfel" als feste Größe:

In der Planungsphase wurde erstmalig ein Großveranstaltung mit 170 Gästen durchgeführt. Dieses Format hat aufgrund der Inhalte und Kontaktmöglichkeiten große Zustimmung und den Bedarf der Fortsetzung gefunden.

Eine solche Veranstaltung soll ein Mal im Jahr ausgerichtet werden.

8. Fortführung des erfolgreichen Formats "Runder Tisch Wind"

Es finden zwei bis drei Treffen pro Jahr statt. Teilnehmende sind: Naturschutzverbände, Kommunen, Planungs- und Gutachterbüros, Windbauern-schaft, Umweltbehörde, Biostation, Stadtwerke, Kreissparkasse und Volksbanken

 9. Kontinuierlicher Ausbau beziehungsweise Pflege von Netzwerken:

  • Regelmäßiger Austausch mit Netzwerkpartnern
  • Vermittlung bei Anfragen an Akteure und Akteurinnen aus dem Neztwerk

10. Bekanntmachung der Angebote der Servicestelle zur regionalen Sensibilisierung bezüglich Klimaschutz und Windenergie

  • Pressearbeit (Zielgruppe: Bürger und Bürgerinnen)
  • Erstellung von Informationsmaterialien (Broschüren, Flyer, auch digital)

Ziele:

Obwohl der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Kreis Steinfurt bereits große Fortschritte gemacht hat, steht die Region zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 auch weiterhin vor großen Herausforderungen. Dafür ist die optimierte Nutzung der Windenergiepotenziale eine der wichtigsten Stellschrauben zur Erzeugung von mehr grünem Strom (unter anderem für die Sektoren Verkehr und Wärme).

Das Ziel des Projektes ist es, den Windenergiezubau im Kreis Steinfurt, insbesondere mit Fokus auf Bürgerenergie und damit die Energiewende und den Klimaschutz zu ermöglichen und voranzutreiben.

Grundlage ist die leitlinienkonforme, teilhabeorientierte Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung. Diese zielt darauf ab, die Wertschöpfung in der Region zu halten und durch eine hohe Transparenz die Akzeptanz vor Ort zu steigern und eine breite gesellschaftliche Zustimmung für (den Ausbau der) Windenergie zu erhalten.

Insbesondere durch die gesellschaftliche Akzeptanz wird die dezentrale Energiewende und damit verbundene Transformation weiter voranschreiten. Ein positiver Wandel dient den legitimen Gemeinwohlzielen des Klimaschutzes (Art. 20a GG), des Schutzes der Grundrechte vor den nachteiligen Folgen des Klimawandels und der Sicherung der Stromversorgung.

Wirkung bei Zielgruppe/n

Bürger und Bürgerinnen des Kreises Steinfurt:

  • IMPACT: Unterstützung der Energieautarkie im Kreis, was zu einer höheren Unabhängigkeit und Resilienz gegenüber Krisen und Preisschwankungen führt sowie zu höherem Klimaschutz
  • OUTCOME: Akzeptanz von Windenergieanlagen als "normaler" Teil des Landschaftsbildes (insbesondere bei Anwohnern und Anwohnerinnen)
  • OUTPUT: Aufklärung und Information über die Wirkung von Windenergieanlagen "in der Nachbarschaft" und allgemein, unter anderem durch Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz, zum Beispiel im Hinblick auf Natur-, Arten- und Landschaftsschutzbelange

Kommunen im Kreis Steinfurt:

  • IMPACT: Breitere Akzeptanz der Windenergie innerhalb der Kommune
  • OUTCOME: Wissen stärkt den Handlungsspielraum zur Durchsetzung kommunaler Interessen, insbesondere gegenüber überregionalen Projektierern
  • OUTCOME: Kommunen werden dabei unterstützt Bürgerwindenergie in ihrer Kommune weiter umzusetzen, aber auch selbst Wissen weiter zu vermitteln
  • OUTPUT: die Durchführung des kommunalen Coachings schließt Wissenslücken

Bürgerwindparkbeteiligte (insbesondere künftige Bürgerwindparkbeteiligte):

  • IMPACT: Offenerer und friedvollerer Diskurs mit der Öffentlichkeit und Politik
  • OUTCOME: Gegenseitiges Vertrauen
  • OUTPUT: Sichere finanzielle Einkünfte für beteiligte Bürger und Bürgerinnen sowie für Kommunen
  • OUTPUT: Schaffung neuer Anlagemöglichkeiten durch Etablierung weiterer Bürgerwindparks

Betreiber und Betreiberinnen von Windenergieanlagen (inklusive Repowering):

  • IMPACT: Offenerer und friedvollerer Diskurs mit der Öffentlichkeit und Politik
  • OUTCOME: Gegenseitiges Vertrauen
  • OUTCOME: Betreiber und Betreiberinnen von Repowering-Projekten sind befähigt zur Umsetzung von neuen Bürgerwindprojekten
  • OUTPUT: Verbesserte Außenwirkung sowie Vertrauensbildung durch die Durchführung der Zertifizierung, unter anderem durch nachweisbare Prüfkriterien und Abgrenzbarkeit von Windparks, die nicht leitlinienkonform sind
  • OUTPUT: Nutzung der Servicestelle, um Fragen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Kooperationen zu klären; insbesondere auch die Vermittlung von Kontakten zu regionalen Projektberatern/Projektierern für den Aufbau von neuen WIndkraftprojekten

Flächeneigentümer und -eigentümerinnen im Außenbereich:

  • IMPACT: Breitere Akzeptanz der Windenergie
  • OUTCOME: Sensibilisierung und Aufklärung für die Bedeutung ihrer Fläche, wenn diese für 20-25 Jahre verpachtet an externe Projektierer würde und Sensiblisierung für Bürgerwindprojekte
  • OUTPUT: Kontakte herstellen, um gemeinsam erneuerbare Energien Projekte umzusetzen sowie Aufklärung über die Bürgerenergie Leitlinien als Grundlage für Bürgerwindprojekte

Ehrenamtlicher Naturschutz:

  • IMPACT: Akzeptanzsteigerung von Bürgerwindprojekten
  • OUTCOME: Wissensbildung, steigendes Verständnis für Windenergie
  • OUTPUT: Ihre Expertise fließt durch Mitwirkung in der Bürgerwindzertifizierung ein
  • OUTPUT: Schaffung von neuen finanziellen Maßnahmen für mehr Artenschutz, möglicherweise durch Fonds der Windenergiebetreibenden

Perspektiven:

Der Kreis Steinfurt kann als Vorbild und Positivbeispiel bezüglich des erfolgreichen Ausbaus von Bürgerwindenergie verstanden werden. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung und der engen Zusammenarbeit des energieland 2050 e. V. mit den Windakteuren der Region weist der Verein viel Wissen und Expertise auf.

Diese Expertise und das Wissen möchte energieland 2050 e. V. kreis-, land- und bundesweit weitergeben. Beispielsweise konnte der Verein bereits die aktualisierten Leitlinien Bürgerenergie in der ersten Projektphase landesweit bekannt machen. Auch die anstehende Zertifizierung darf als innovativer Vorreiter verstanden werden. Wir streben an, dass solch eine Zertifizierung auch von anderen Landkreisen und Ländern als Vorbild verstanden und dort ebenfalls umgesetzt wird (Anfragen vom Bündnis Bürgerenergie und Fachagentur Wind an Land liegen bereits vor).

Esssentiell dafür ist eine gute Vernetzung über den Kreis Steinfurt hinaus. Die Netzwerkarbeit mit Politik auf Landesebene sowie mit Windenergieverbänden und weiteren Organisationen ist in ihren Grundpfeilern bereits vorhanden. Dieses Netzwerk gilt es weiter auszubauen und auch auf Bundesebene zu etablieren.

Auch soll das Projekt bei anderen LEADER-Regionen bekannt gemacht werden. Im Rahmen der Phase 1 wurde das Projekt zum Beispiel einer Delegation von LEADER-Regionen aus Brandenburg vorgestellt. Die Zusammenarbeit mit der DVS bietet die Möglichkeit, die Servicestelle Wind als good practice zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen vorzustellen.

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