Für die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Bestimmungen. Kurz vor der Öffnung der Antragsportale in den Bundesländern bietet die DVS am 6. März 2025 eine Online-Veranstaltung, um über die Neuerungen zu informieren und Raum für Fragen zu geben.
Die Änderungen betreffen sowohl die Öko-Regelungen und die gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe, -schafe und -ziegen als auch die GLÖZ-Standards im Bereich der Konditionalitäten.
Ziel der Anpassungen ist es, die Maßnahmen attraktiver zu machen, die Agrarförderung zu vereinfachen und zielorientierter auszurichten.