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Neues Maßnahmenpaket zur GAP geplant

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur GAP vorgelegt. Die geplanten Vorgaben sollen Verfahren vereinfachen und so den bürokratischen Aufwand für Landwirte verringern.

Die Vorschläge im Überblick:

  • Vereinfachte Zahlungsregelung für kleine Höfe: Die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirte wird von 1250 auf 2500 Euro angehoben. Im Rahmen der Öko-Regelungen sollen sie von bestimmten Umweltvorschriften (Konditionalität) ausgenommen werden.
  • Vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen: Zertifizierte Öko-Betriebe erfüllen in den neuen Vorgaben automatisch einige der EU-Umweltanforderungen für die Finanzierung. Der Einsatz von Satelliten soll Kontrollen erleichtern. Außerdem soll es nur noch eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr und Betrieb geben.
  • Krisenmanagement: Nationale Verwaltungen können Betriebe bei Naturkatastrophen oder Tierseuchen durch neue Krisenzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne leichter unterstützen. Die Mitgliedstaaten haben mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne, Genehmigungen durch die Kommission sind nur für strategische Änderungen erforderlich.
  • Investitions-Unterstützung für kleine Betriebe und Digitalisierung: Kleinlandwirte können finanzielle Unterstützung durch eine neue Finanzierungsoption mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50.000 Euro erhalten. Außerdem sollen Verwaltungen interoperable digitale Systeme entwickeln – auf diese Weise müssten Landwirte ihre Daten nur einmal über ein einziges System übermitteln.
     

Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

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