Die Vorschläge im Überblick:
- Vereinfachte Zahlungsregelung für kleine Höfe: Die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirte wird von 1250 auf 2500 Euro angehoben. Im Rahmen der Öko-Regelungen sollen sie von bestimmten Umweltvorschriften (Konditionalität) ausgenommen werden.
- Vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen: Zertifizierte Öko-Betriebe erfüllen in den neuen Vorgaben automatisch einige der EU-Umweltanforderungen für die Finanzierung. Der Einsatz von Satelliten soll Kontrollen erleichtern. Außerdem soll es nur noch eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr und Betrieb geben.
- Krisenmanagement: Nationale Verwaltungen können Betriebe bei Naturkatastrophen oder Tierseuchen durch neue Krisenzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne leichter unterstützen. Die Mitgliedstaaten haben mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne, Genehmigungen durch die Kommission sind nur für strategische Änderungen erforderlich.
- Investitions-Unterstützung für kleine Betriebe und Digitalisierung: Kleinlandwirte können finanzielle Unterstützung durch eine neue Finanzierungsoption mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50.000 Euro erhalten. Außerdem sollen Verwaltungen interoperable digitale Systeme entwickeln – auf diese Weise müssten Landwirte ihre Daten nur einmal über ein einziges System übermitteln.
Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.