Zu den Änderungen gehört, dass die Auflagen für die sogenannte Konditionalität vereinfacht und Öko-Regelungen für Landwirte attraktiver gestalten werden sollen.
Außerdem liefert das BZL Hinweise zu Agroforstsystemen, Agro-Photovoltaikanlagen, der Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf beihilfefähigen Flächen und zu weiteren Regelungsbereichen.