Antragsberechtigt sind Kommunen, Natuschutz-Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Einzelpersonen und Verbundprojekte.
Für das Programm stehen jährlich 14 Millionen Euro bereit.
Die Koordination der Förderung übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN).