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Förderung von Artenschutz beim Ausbau erneuerbarer Energien

Mit dem nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) fördert das BMUV Vorhaben, die den Schutz von Arten in den Fokus nehmen, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Natuschutz-Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Einzelpersonen und Verbundprojekte.

Für das Programm stehen jährlich 14 Millionen Euro bereit.

Die Koordination der Förderung übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

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