Die Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) legt den Fokus vor allem auf Maßnahmen, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen.
In einem zweiten Schwerpunkt können Kommunen und Institutionen wie Verbände, Vereine, Unternehmen und Hochschulen eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen.