Die GAP-Strategieplan-Verordnung der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, die nationalen GAP-Strategiepläne für jedes der neun spezifischen Ziele und für das Querschnittsziel mindestens einmal während des Durchführungszeitraums zu evaluieren.
Dienstleister können sich für die Evaluierung folgender spezifischer Ziele (Englisch: Specific Objectives, abgekürzt SO) bewerben:
- Los 1: Evaluierung GAP-Strategieplan SO 1 bis SO 3 und SO 7
- Los 2: Evaluierung GAP-Strategieplan SO 4 bis SO 6 und Grüne Architektur
- Los 3: Evaluierung GAP-Strategieplan SO 8, LEADER und Gleichstellung
- Los 4: Evaluierung GAP-Strategieplan SO 9
- Los 5: Evaluierung GAP-Strategieplan Querschnittsziel, AKIS und Vernetzung