Thüringen erweitert seine Richtlinie zu Niederlassungsförderungen für Arztpraxen und Apotheken auf dem Land: Neben Allgemein- und Facharztpraxen können nun auch Apotheken und Zahnarztpraxen von den Zuwendungen profitieren. Zusätzlich steigt die die maximale Förderhöhe von 20.000 auf 40.000 Euro. Die Richtlinie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025.
Förderungen sind möglich bei Niederlassung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 25.000 Einwohnenden. Für Zahnarztpraxen gilt die Richtlinie auch in Gemeinden mit bis zu 45.000 Einwohnenden.
Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit können mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden.
Für das Haushaltsjahr 2024 stehen 1,4 Millionen Euro zur Verfügung.
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