Für eine Förderung lokaler Projekte können Kooperationen aus mindestens drei Bündnispartnern Förderungen von 22 kooperierenden Programmpartnern beantragen.
Förderfähig sind außerschulische Angebote der kulturellen Bildung, zum Beispiel für digitale Medienbildung, Leseförderung oder interkulturelle Projekte.