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Förderung für "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten, können ab sofort eine Förderung beim BMEL beantragen. Für 2022 gestellte Anträge gilt eine Förderhöhe auf der sogenannten de-minimis-Basis – maximal 200000 Euro in drei Jahren.

Für Anträge ab 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die de-minimis-Auflage wegfallen kann.

Das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gehört zum "Wald-Klima-Paket" des Ministeriums, in dem bis 2026 rund 900 Millionen Euro für eine Anpassung der Wälder vorgesehen sind.

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