Für Anträge ab 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die de-minimis-Auflage wegfallen kann.
Das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" gehört zum "Wald-Klima-Paket" des Ministeriums, in dem bis 2026 rund 900 Millionen Euro für eine Anpassung der Wälder vorgesehen sind.