Die Förderhöhe ist gestaffelt: Wer bis zu 500.000 Euro investiert, kann bis zu 60 Prozent der Gesamtsumme erhalten. Gehen Investitionen mit bis zu zwei Millionen Euro darüber hinaus, können bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet werden, weitere Kosten bis fünf Millionen Euro mit bis zu 30 Prozent.
Die Förderung ist an die Erfüllung von Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören mehr Platz oder Auslauf für die Tiere.
Zuwendungen sind unter anderem für die Errichtung oder Modernisierung tierwohlgerechter Ställe, neue technische Einrichtungen, Planung und Beratung sowie allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen vorgesehen.