Förderfähig sind etwa die Wiederherstellung naturnaher Wasser- und Bodenverhältnisse, die Entwicklung auetypischer Lebensräume oder die Gestaltung naturnaher Uferbereiche.
Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, bei Ländern bis zu 50 Prozent. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag von zehn Millionen Euro begrenzt.


