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Wie hat sich der Zubau von erneuerbaren Energien in ländlichen Räumen entwickelt? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen erleichtert es Kommunen und Bürgerinnen, die mit der Energiewende einhergehenden Chancen für ländliche Räume zu nutzen? Welche Zusammenhänge gibt es zwischen regionaler Wertschöpfung, lokaler Akzeptanz und finanzieller Beteiligung? Folgende Dokumente bieten einige Antworten zu diesen Fragestellungen:
Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgerinnen können von der mit der Energiewende einhergehenden Wertschöpfung in ländlichen Räumen profitieren. Der Bund und einige Bundesländer haben Gesetzgebungen auf den Weg gebracht, die eine finanzielle Teilhabe insbesondere an Windkraft- und Photovoltaikprojekten ermöglichen.
Nach Artikel 6 des Erneuerbaren Energiengesetzes sollen Kommunen an Windkraft- oder Photovoltaikanlagen mit maximal 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge finanziell beteiligt werden. Dies ist dann möglich, wenn ihr Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Erzeugungsanlage gelegten Umkreises von 2,5 Kilometern befindet (Wind), oder wenn die Anlage direkt auf dem Gemeindegebiet errichtet wurde (Freiflächenphotovoltaik). Seit 2023 gilt der § 6 auch für Bestandsanlagen.
Musterverträge zur finanziellen Teilhabe von Kommunen…
… an Windkraftanlagen
Die Fachagentur Wind und Solar e. V. stellt einen kostenfreien Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen zur Verfügung. Ein Merkblatt gibt dazu Hinweise, was bei Vertragsabschlüssen zu brachten ist. Beides ist kostenfrei über folgenden Link abrufbar.
… an Solarparks
Auch für Freiflächenphotovoltaikanlagen gibt es einen solchen Mustervertrag, der als Hilfestellung für eine rechtssichere Gestaltung finanzieller Kommunalbeteiligung dienen soll. Der Mustervertrag wurde vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlicht und ist über folgenden Link abrufbar.
Zahlreiche Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Beteiligungsgesetze auf den Weg gebracht, die eine finanzielle Teilhabe von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern regeln. Eine Übersicht über Landesgesetzgebungen bieten beispielsweise folgende Links:
Mit der interaktiven Karte der Fachagentur Wind und Solar e. V. lässt sich die mögliche finanzielle Teilhabe von Kommunen an bestehenden Windenergieanlagen unter Anwendung geltender Gesetze diese abschätzen.
Neben den genannten landes- und bundesgesetzlichen Regelungen existieren weitere Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten sowohl für Gemeinden als auch für ihre Bürgerinnen und Bürger. Welche Möglichkeiten für eine Kommune oder Region in Frage kommen, hängt von den Rahmenbedingungen vor Ort ab.
Erste Hinweise zu Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten bieten beispielsweise Publikationen, Veranstaltungen oder Beratungsangebote der Klimaschutz- und Energieagenturen der Bundesländer. Folgend eine kleine Auswahl von Leitfäden und praxisorientierten Publikationen:
Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) haben im Auftrag und in Zusammenarbeit mit Energieagenturen diverser Bundesländer einen Online-Rechner entwickelt, der Kommunen unterstützt, die lokalen Wertschöpfungseffekte durch den Ausbau der erneuerbaren Energien für eine Kommune oder eine Region zu berechnen. Er ist über folgenden Link kostenfrei nutzbar.
Der Ausbau erneuerbarer Energien hat nicht selten Sprengkraft für Konflikte vor Ort. Professionelle Moderation und Mediation kann zur Klärung und Lösung von Konflikten beitragen:
Bürger und Bürgerinnen können zu Gestaltern der Energiewende werden. Zahlreiche Bürgerenergieprojekte in Deutschland zeigen, wie wichtig ihre Expertise und auch ihre privaten Investitionen für die Energiewende sind. Gleichzeitig können Bürgerenergieprojekte lokale oder regionale Identität stiften und Selbstwirksamkeit ermöglichen. Die Möglichkeiten der Mitwirkung sind vielfältig.
Bei Bürgerenergieprojekten bringen sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Planung, Finanzierung und im Betrieb von konkreten Energieprojekten ein. Dies geschieht meist durch Zusammenschlüsse in Bürgerenergiegesellschaften oder Genossenschaften, die selbst Windkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen oder andere dezentrale Energieprojekte umsetzen. Mehr Informationen zum Thema,
Hinweise zu Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Vernetzungsmöglichkeiten bieten:
Eine Übersicht über weitere wichtige Akteure und Publikationen zum Thema Bürgerenergie ist über folgenden Link verfügbar.
Revolvierende Fonds für Bürgerenergie sind Förderprogramme, die Bürgerinitiativen dabei unterstützen, die Kosten für die Vorplanung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu decken. Gewährte Mittel müssen nur zurückgezahlt werden, wenn das Projekt erfolgreich finanziert und umgesetzt wird.
Bundesförderung: “Bürgerenergiegesellschaften” bei Windenergie an Land
Ziel des Programms ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Dafür können Kosten von bis zu 300.000 € beantragt werden.
Auch einige Länder haben revolvierende Fonds für Bürgerprojekte im Bereich Windkraft oder Photovoltaik aufgelegt:
Ein Weg den Ausbau der Photovoltaik (PV) gemeinschaftlich voranzubringen ist der solare Selbstbau. Weitere geläufige Begrifflichkeiten sind Solar-Gemeinschaftsbau, Mitmach-PV, PV-Nachbarschaftshilfe oder PV-Eigenbau. Die Grundidee ist, dass Laien bei PV-Projekten laientaugliche Arbeiten selbst durchführen. Dies ist zum Beispiel die Montage von Solarmodulen auf einem Dach. Dabei arbeiten Selbstbaugruppen unter Anleitung von Fachleuten, die beispielsweise die Planung, Bauleitung und Facharbeiten übernehmen.
Einige deutsche Selbstbaugruppen haben sich in einem Netzwerk organisiert. Auf einer gemeinsamen Website sind die Initiativen gelistet. Darüber hinaus stellen Christian Gutsche (Bremer Solidarstrom) und Kerstin Lopau (Solocal Energy) auf der Website des Netzwerks umfassendes Wissen und praktische Hilfestellungen für den solaren Selbstbau in einem Handbuch bereit.
Die Solarcamp for Future-Initiative gibt es seit 2022. Sie setzt sich dafür ein, dem Fachkräftemangel im klimaschutzrelevanten Handwerk entgegenzuwirken und einen nachhaltigen Beitrag zur grünen Berufsbildung zu leisten. Deutschlandweit führen lokal organisierte Gruppen ein- bis zweiwöchige Sommercamps durch, in denen Teilnehmenden grundlegende theoretische und vor allem praktische Kenntnisse für die Installation von PV-Anlagen vermittelt werden. So wurde ein niedrigschwelliges Bildungsangebot im PV-Bereich geschaffen, mit dem vor allem auch im Handwerk bisher unterrepräsentierte Gruppen, beispielsweise Frauen, erreicht werden sollen. Die Absolventinnen und Absolventen der Camps haben gute Voraussetzungen für eine handwerkliche Ausbildung oder einen Nebenjob im Handwerk.
Weitere Informationen zur Idee um Umsetzung sowie eine Übersicht zu durchgeführten Solarcamps finden sich auf folgender Webseite.
Ein Beispiel ist das Solarcamp in Altenberg (Osterzgebirge). Hier fand vom 8. bis 13. September 2025 das zweite Solarcamp statt. Veranstalter ist die Naturschutzstation Osterzgebirge.
Mehrere Studien zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, sich eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren zu lassen mit der Sichtbarkeit vorhandener Solaranlagen im direkten Umfeld einhergeht.
Diesen Effekt unterstützen manche Initiativen vor Ort: Bei Solarparties oder über die Bürgersolar- oder Wärmeberatung tauschen sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich, kostenfrei und unabhängig von Verkaufsinteressen über eigene Erfahrungen mit erneuerbaren Energien in ihren Haushalten (Photovoltaik, Solarthermie, Stromspeicher, aber auch Wärmepumpen oder Wärmenetzen) aus.
Darüber hinaus gibt es Solar-Botschafterinnen und Botschafter, die für die nachbarschaftliche Beratung ausgebildet sind und als Expertinnen und Experten beispielsweise zu Solarparties einladen werden können.