Gefördert werden:
- Laufende oder anfallende Ausgaben einer OG oder eines Kooperationszusammenschlusses
- Innovationsvorhaben zur Bearbeitung und Lösung praxisorientierter Frage- und Problemstellungen in landwirtschaftlichen Fragen
- Die Erstellung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien, der Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken sowie die Umsetzung von Plänen für Kooperationen
- Bei Bewilligung: Kosten für die Erstellung eines Aktionsplans