Förderfähig sind insbesondere Vorhaben zu Umwelt- und Arbeitsschutz sowie zu Tierwohl und klimarelevanten Fragen aus der landwirtschaftlichen Praxis.
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, für gemeinwohlorientierte Vorhaben können 100 Prozent gewährt werden. Dazu gehören:
- Ressourcenschutz
- Biodiversität
- Vermeidung von Emissionen
- Tierschutz und Tiergesundheit
Die Sächsische Vernetzungsstelle der EIP-Agri bietet Interessierten an, Projektideen bereits im Vorfeld einer Antragstellung unverbindlich auf Innovationsgehalt und Passfähigkeit mit den Förderkonditionen zu prüfen.