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In Gebieten, in denen Trinkwasser gewonnen wird, kooperieren die Wasserversorger mit der Landwirtschaft und einigen sich auf gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen. Dadurch wird eine gute Trinkwasserqualität in den Gewinnungsgebieten gesichert. In der Regel werden Berater tätig, die über das Wasserentnahmegeld finanziert sind.
Besonderheiten und Beispiele aus den Bundesländern:
Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) gewährt Landwirten in Wasserschutzgebieten einen finanziellen Ausgleich für Ertragseinbußen und Mehraufwand. Stellen Wasserschutzberater jedoch die Überschreitung der Nitratgehalte in Wasserschutzgebieten fest, werden die Ausgleichszahlungen einbehalten.
Wasserversorgungsunternehmen bieten nicht nur Beratung an, sondern setzen mit Prämien finanzielle Anreize für Landwirte. Diese erhalten sie, wenn Nitratwerte einen bestimmten Grenzwert unterschreiten. Ein Beispiel sind die Stadtwerke München, die mit der Initiative Öko-Bauern den ökologischen Landbau in ihrem Einzugsgebiet unterstützen. Diese Förderung schlägt sich mit 0,5 Cent je Kubikmeter auf den Wasserpreis nieder.
Wasserversorgungsunternehmen honorieren besonders gewässerschonender Leistungen von Landwirten, die in ihren Einzugsgebieten wirtschaften. Ein Beispiel ist die Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL): Sie betreut in Wassereinzugsgebieten von 3.000 Hektar Fläche Kooperationen für 13 kommunale Wasserversorger.
Im sogenannten "Niedersächsischen Modell" werden in 74 Kooperationsgebieten aus der Wasserentnahmegebühr zusätzlich zur Beratung sogenannte freiwillige Vereinbarungen finanziert. Dabei handelt es sich um spezielle Flächenmaßnahmen zum Grundwasserschutz, die an die AUKM angelehnt sind. Beratend sind neben der Landwirtschaftskammer auch die Ingenieurgemeinschaften tätig.
Informationen zum Kooperationsmodell
Zum Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Informationen zu den Freiwilligen Vereinbarungen
Zum Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
In 114 Kooperationen arbeiten Landwirte und Wasserversorger zusammen. Die Landwirtschaftskammer übernimmt in vielen Kooperationen die Beratung. Es gibt außerdem Arbeitskreise, die eigene Beratungsstrukturen anbieten.
Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) unterstützen Wasserversorger, indem sie die Beratung der kooperierenden Landwirte übernehmen.
In insgesamt 37 Wasserschutzgebieten gelten besondere Regelungen für die landwirtschaftliche Nutzung. Für dadurch entstehende Eintragseinbußen oder Aufwendungen können Landwirte Ausgleichszahlungen bei ihren zuständigen Wasserversorgern beantragen. In 25 dieser Gebiete wird Landwirten zusätzlich eine spezielle Beratung durch die Landwirtschaftskammer angeboten.
In Pilotregionen, die besonders durch Phosphor und Nitrate belastet sind, wurden 2009 Kooperationen eingerichtet und Maßnahmen zum Gewässerschutz erprobt.