Nach den Planungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird erwartet, dass in Deutschland in dieser Förderperiode mehr als 20.000 Junglandwirtinnen und Junglandwirte mit GAP-Unterstützung einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen oder neu gründen. Ein entscheidender Aspekt dabei ist der Zugang zu Kapital und Landflächen, um eine erfolgreiche Hofübergabe oder Neugründung zu ermöglichen.
Die EU sieht über die GAP verschiedene Fördermöglichkeiten vor, wie beispielsweise die ergänzende Einkommensstützung, eine Investitionsförderung oder eine Startbeihilfe für Junglandwirte sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger.
Die ergänzende Einkommensstützung steht Betriebsleitenden (bis 40 Jahre bei der ersten Antragstellung) bundesweit für maximal 120 Hektar je Betrieb und für maximal 5 Jahre zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der investiven Fördermaßnahmen und der Startbeihilfe variiert je nach Bundesland.
Projekte
Pilotprojekt "Farm-Inkubator"
Das Pilotprojekt "Farm-Inkubator" soll gründungswillige junge Menschen in der Landwirtschaft unternehmerisches Wissen praktisch erlernen lassen. Mehr Informationen zum Projekt
DVS-Veranstaltungen zum Thema
"Förderung von JunglandwirtInnen – Wege in die Zukunft der Landwirtschaft" (Oktober 2024)
"Regionaldialog zur Hofnachfolge" (Mai/Juni 2021)